Physio­therapie und / oder medizinische Trainingstherapie (MTT) mit Verordnung

Physiotherapie und medizinische Trainingstherapie sind Teil der Leistungen der Grundversicherung. Das bedeutet, dass Ihre Kranken- oder Unfallversicherung die Kosten übernimmt, sofern Sie eine gültige ärztliche Verordnung für Physiotherapie oder medizinisches Training vorweisen können.

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Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass gemäß den Vorschriften die Physiotherapie innerhalb von fünf Wochen nach Ausstellung der ärztlichen Verordnung beginnen sollte. Andernfalls kann die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse abgelehnt werden.

Unsere Physiotherapeuten sind diplomierte Physiotherapeuten mit Berufsanerkennung in der Schweiz. Die Behandlungen, die sie auf ärztliche Verordnung hin anbieten, werden durch die Kranken- und Unfallversicherungen übernommen.

Information Terminabsagen

Liebe Patientinnen und Patienten:
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Termine, welche nicht mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, privat in Rechnung gestellt werden. Sie können uns Ihre Absagen jederzeit über E-Mail, telefonisch oder über unsere Combox mitteilen.

Von dieser Regelung ausgenommen sind Notfälle. Die Definition eines Notfalls obliegt unserem Ermessen. Bitte beachten Sie, dass wir diese Termine aus gesetzlichen Gründen nicht über die Krankenkasse /Versicherung abrechnen dürfen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis

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