Physio­therapie mit Verordnung

Physiotherapie ist Teil der Leistungen der Grundversicherung. Das bedeutet, dass Ihre Kranken- oder Unfallversicherung die Kosten übernimmt, sofern Sie eine gültige ärztliche Verordnung für Physiotherapie vorweisen können.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass gemäß den Vorschriften die Physiotherapie innerhalb von fünf Wochen nach Ausstellung der ärztlichen Verordnung beginnen sollte. Andernfalls kann die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse abgelehnt werden.

Unsere Physiotherapeuten sind diplomierte Physiotherapeuten mit Berufsanerkennung in der Schweiz. Die Behandlungen, die sie auf ärztliche Verordnung hin anbieten, werden durch die Kranken- und Unfallversicherungen übernommen.

Sie verpassen einen Termin? Wichtig zu Wissen.

Wenn Sie einen Termin für eine Therapiesitzung verpassen, bitten wir Sie, sich mindestens 24 Stunden im Voraus telefonisch abzumelden, damit wir den Termin für Sie verschieben können. Wenn die Absage kurzfristiger erfolgt oder Sie den Termin vergessen, sind wir leider gezwungen, Ihnen die Kosten für diese Sitzung privat in Rechnung zu stellen, da diese nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden können.

Wir schätzen Ihr Verständnis für diese Richtlinie, da eine kurzfristige Absage oder ein Versäumnis des Termins die Verfügbarkeit für andere Patienten beeinträchtigen kann.

Bitte zögern Sie nicht, uns im Voraus zu informieren, wenn Sie eine Terminänderung benötigen, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können.

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